Auszug aus der Satzung
Art. 3 Beitrittsbedingungen
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die vorliegende Satzung anerkennt. Über die Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.
2. Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch jederzeitige schriftliche Kündigung, die an den Präsidenten, den Stellvertretenden Präsidenten oder den Generalsekretär zu richten ist. Die bereits gezahlten oder noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge des laufenden Kalenderjahres der Kündigung stehen dem Verein zu.
b) durch Tod oder, im Falle einer juristischen Person, bei Einstellung der Tätigkeit.
c) durch schriftlichen Ausschluss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt durch den Präsidenten, nachdem die Mehrheit des Vorstands den Ausschluss festgestellt hat in folgenden zwei Fällen:
aa) Nichtzahlung (auch von Teilbeträgen) des Jahresbeitrages innerhalb von einem Monat nach Zustellung der dritten Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein (die ersten beiden Zahlungsaufforderungen können per einfachen Brief oder email übermittelt werden),
bb) bei Gefährdung des Ansehens und der Interessen des Vereins durch entsprechendes Verhalten, öffentliche Erklärungen oder strafrechtliche Verfolgung des Mitgliedes.